RCDS Niedersachsen begrüßt Planungssicherheit durch Zukunftsvertrag II
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Am 22.06.10 wurde von Vertretern der Landesregierung, unter ihnen Herr Ministerpräsident Christian Wulff, und den Präsidenten der niedersächsischen Hochschulen der Zukunftsvertrag II unterschrieben. Dieser Vertrag gibt den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit für die kommenden fünf Jahre und regelt zugleich die Integration der doppelten Abiturjahrgänge in den Lehrbetrieb. Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Niedersachsen begrüßt das Übereinkommen, ermöglicht es doch den Hochschulen die Forschung und den Lehrbetrieb auf einem gesicherten Fundament zu planen. Zudem bedeutet die Unterzeichnung des Vertrages durch die Landesregierung eine klare Absage an mögliche Kürzungsoptionen im Hochschulwesen.
„Wir freuen uns insbesondere über das klare Bekenntnis zu einer Steigerung der Absolventenquote und der Stärkung der Lehrerbildung. Beide Aspekte sind essentiell für die Zukunft unseres Landes. Anhand der Tatsache, dass trotz der angespannten Haushaltslage nicht an der Hochschulbildung gespart werden soll, zeigt sich die Bedeutung dieses staatlichen Aufgabenbereiches für unser Land,“ so der Landesvorsitzende des RCDS Niedersachsen, Sascha Tietz.
Zudem legt der Zukunftsvertrag ein klares Konzept zur Bewältigung der doppelten Abiturjahrgänge vor. Hier wird sich jedoch zeigen müssen, ob sich der zu erwartende Ansturm durch eine faktische Erweiterung der Lehrverpflichtung um eine Semesterwochenstunde bei gleicher Qualität der Lehre bewältigen lassen wird. Erfreulich in diesem Zusammenhang ist jedoch die Bereitstellung von 695 Millionen Euro für den Zeitraum von 2011-2015 um der Herausforderung gerecht zu werden. Eine Nutzung der Samstage für einen geregelten Lehrbetriebt scheint jedoch solange überflüssig wie ein Großteil der Hörsäle Montagmorgens wie auch Freitags geschlossen bleibt. Zudem wäre es falsch den Studenten den Kontakt zu Ihrer Familie zu nehmen und könnte sich in den ersten Semestern sogar negativ auf die Erfolgsquoten im Studium auswirken.
Weiterhin kritisch steht der RCDS Niedersachsen der Vergabe von Stipendien aus Studiengebühren gegenüber. „Es ist nicht Aufgabe der Studenten sich gegenseitig zu subventionieren“, so Tietz, „dieses muss nun durch die studentischen Vertreter vor Ort kommuniziert werden!“ Anstatt Gelder zwischen den Studenten umzuverteilen, müssen diese für eine Verbesserung der Lehre eingesetzt werden.
Abschließend betrachtet zeigt sich der Zukunftsvertrag II als wichtiger Baustein für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen der Landesregierung und den Hochschulen. Hiervon, wie auch von der angestrebten Profilbildung der Hochschulen, profitieren im besonderen Maße auch die niedersächsischen Studenten deren Ausbildung auch weiterhin solide finanziert bleibt.
Die Novelle des NHG stärkt die Durchlässigkeit des Bildungssystems
Professionalisierung der Dekanate ist begrüßenswert, Stipendien aus Studienbeiträgen jedoch fragwürdig!
Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Niedersaschen begrüßt die jüngste Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG). Mit den getroffenen Änderungen hat der Landtag einen mutigen Schritt hin zu einer modernen, durchlässigen Bildungslandschaft getätigt. Herausragende Änderung des Gesetzes ist die vereinfachte Zugangsmöglichkeit für Studieninteressierte mit entsprechender beruflicher Vorbildung. Nach dreijähriger Ausbildung, sowie dreijähriger Berufstätigkeit kann ein Studium in einem fachlich nahen Gebiet aufgenommen werden. Diese Änderung erhöht nicht nur die Durchlässigkeit der niedersächsischen Bildungslandschaft, sondern führt zudem dazu dass die Entwicklungsmöglichkeiten der niedersächsischen Bürger nach Beendigung der Schule nicht wie zementiert scheinen.
Die Novelle ermöglicht es den Hochschulen zudem die Stelle des Dekans hauptamtlich zu besetzen. Gerade im Rückblick auf den Bolognaprozess zeigt sich, dass viele Fakultäten überfordert mit einer dem Bologna-Gedanken gerecht werdenden Umsetzung sind. Ein hauptamtlicher Dekan könnte hier zu einer Entlastung der Situation beitragen. Es wäre jedoch wünschenswert gewesen, wenn diese Regelung auch auf die Studiendekane ausgeweitet worden wäre, welche die eigentliche Verantwortung für die Sicherstellung des Lehrangebotes und der Studienberatung tragen.
Der RCDS Niedersachsen befürwortet zudem die klare Zuordnung der Unterstützung von Unternehmensgründungen als Aufgabe der Hochschulen. Für unsere zukünftige Wettbewerbsfähigkeit sind Innovationen der entscheidende Motor, es gilt mutige Studenten bei der Umsetzung von vielversprechenden Ideen zu fördern und so den Wohlstand der kommenden Jahrzehnte zu sichern. Leider gibt es auf diesem Bereich bei einigen Universitäten, beispielsweise der Georg-August Universität in Göttingen, noch viel Nachholbedarf.
Ebenso erfreulich ist der Umstand, dass die Evaluationen der Lehrveranstaltungen in Zukunft zu veröffentlichen sind. Dies führt zu einer weiteren Transparenz und setzt zudem einen Anreiz hochwertige Veranstaltungen anzubieten. Es bleibt jedoch im Unklaren in wie weit die Veröffentlichungen einsehbar sein sollen, die studentischen Vertreter in den entsprechenden Gremien müssen sich nun für eine möglichst weitgehende Regelung einsetzen um die Intention der Gesetzesänderung nicht zu verwässern.
Weniger plausibel scheint die Neuregelung, nach der es den Universitäten erlaubt wird aus Studienbeiträgen Stipendien zu vergeben. Dazu der Landesvorsitzende des RCDS Niedersachsen, Sascha Tietz: „Die Finanzierung von Stipendien ist nicht Aufgabe der Studenten. Stipendien sind zwar ein probates Mittel um Anreize zu schaffen, verbessern aber in keiner Weise die Qualität der Lehre. Es ist somit absolut unerklärlich, weshalb nun bis zu 15% der Studiengebühren für Stipendien verwendet werden dürfen. Aus unserer Sicht besteht bei diesem Punkt akuter Änderungsbedarf!“
Der Landesregierung ist es gelungen, eine Novelle des NHG zu verabschieden, welche ohne jeden Zweifel zu einer moderneren Bildungslandschaft führen wird. Es obliegt nun den universitären Gremien die Neuänderungen mit Elan und dem Willen zu Veränderungen umzusetzen. An dieser Stelle sind auch die studentischen Vertreter gefragt. „Neuerungen können nur Erfolg haben wenn Sie gewünscht werden. Nun gilt es sich für eine möglichst studentenfreundliche Umsetzung der Novelle einzusetzen. An dieser Stelle ist Engagement statt Streik wegweisend“, so Tietz abschließend.


